Zwischen dem 5. und 7. Lebensjahr bekommen Kinder ihre ersten bleibenden großen Backenzähne. Der Durchbruch in die Mundhöhle bleibt oft unbemerkt, da für diese ersten bleibenden Zähne keine Milchzähne ausfallen. Die bleibenden Backenzähne haben viel tiefere Rillen (Fissuren) als die im Milchgebiss und sind somit sehr viel schwieriger zu pflegen, weil die Borsten der Zahnbürste die Tiefen der Fissuren gar nicht erreichen können.
Um die Pflege zu erleichtern und eine frühzeitige Kariesentstehung zu vermeiden, ist es sinnvoll die tiefen Fissuren zu versiegeln. Dabei wird der Zahn zunächst gesäubert und die Oberfläche mit einem Gel leicht angeraut. Anschließend wird ein weißer Versiegelungskunststoff in die tiefen Rillen eingebracht und gehärtet. Da für eine Versiegelung anders als bei einer richtigen Füllung nichts vom Zahn weggeschliffen wird, hält eine Versiegelung unterschiedlich lang und muss unter Umständen regelmäßig erneuert werden.
Wenn später die zweiten großen Backenzähne in die Mundhöhle durchbrechen ist eine Versiegelung ebenfalls sehr sinnvoll. Auch diese Prophylaxe-Maßnahme wird vom 6.-18. Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlt. Bei sehr hohem Kariesrisiko ist in einigen Fällen auch eine Versiegelung der kleinen Backenzähne sinnvoll, allerdings wird diese Maßnahme nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
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