Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

23.01.2025

Liebe  Privatpatienten,

wir müssen (leider) über die Honorierung der zahnärztlichen Leistungen bei privatversicherten und beihilfeberechtigten Patienten sprechen.

Die der Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen zugrundeliegende Gebührenordnung ist die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) datiert aus dem Jahr 2012, der für die Abrechnung der Leistungen relevante Punktwert ist sogar seit 1988 unverändert. Dies bedeutet, dass wir bisher für die Honorare von 1988 behandelt haben.

Aufgrund der Kostensteigerungen der letzten Jahre z.B. für Mitarbeitergehälter, Mieten und Materialien , immer mehr kostenintensiver Auflagen seitens des Gesetzgebers (Hygiene, Fortbildungen, digitale Medizin, Arbeitsschutz etc.) aber auch aufgrund der Inflation seit 1988 ist es uns nicht mehr möglich,  weiterhin eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin mit ausreichend Zeit für die Behandlung zu Preisen von 1988 durchzuführen.

Da im Gegensatz zur GOZ bei den gesetzlich Versicherten Jahr für Jahr eine Anpassung des Punktwertes stattfindet, liegen bereits heute über die Hälfte der zahnärztlichen Leistungen  bei den Privatversicherten (teils massiv) unter dem Niveau der gesetzlich versicherten Patienten. Wohlgemerkt: die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen beschreiben eine Basisversorgung. Die Honorierung der Leistungen bei Privatversicherten liegen (beim 2.3-fachen Satz!) größtenteils noch darunter, zum Teil sogar massiv!

Einige Beispiele:

Eingehende Untersuchung/Vorsorge                     Privat    12,94€ (bei 2.3)                gesetzl.    22,75€

Versiegelung                                                           Privat    11,64€ (bei 2.3)                gesetzl.    21,64€

Erstellung Parodontalstatus                                    Privat    20,70€ (bei 2.3)                gesetzl.    55,61€

                                                                                                                                                             Stand 1.1.2024 

Im Gegensatz zur weitläufigen Annahme, dass Privatpatienten die gesetzlichen Patienten subventionieren, ist es heute genau anders herum! In der Realität subventionieren die gesetzlich versicherten Patienten die Privatpatienten!

Da einzig  der Gesetzgeber eine Anpassung der GOZ vornehmen kann, daran aber keinerlei Interesse zeigt, bleibt den Zahnarztpraxen nur die Möglichkeit, über die Anhebung des Steigerungssatzes  zumindest das Niveau der gesetzlich Versicherten zu erreichen.

Das bedeutet, dass auf Ihren Rechnungen zukünftig höhere Steigerungssätze als der 2.3fache auftauchen können. Zudem ist es, je nach Tarif ihrer privaten Versicherung bzw. der Beihilfe,  möglich, dass nicht sämtliche Kosten der Behandlung erstattet werden und für Sie ein Eigenanteil verbleibt. Die gesetzlich Versicherten kennen diese Eigenanteile schon seit langem, leider lassen sich diese auch bei Privatpatienten nicht länger vermeiden. Wir bitten dafür um Verständnis und stehen Ihnen bei Fragen natürlich gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf der Homepage der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe (www.zahnaerzte-wl.de/pages/qualität-hat-ihren-preis)

Praxis Praxis

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Wir hoffen, Ihnen durch die hier angebotenen Informationen einen Eindruck unserer Zahnarzt-Praxis vermitteln zu können.

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